Öffentliche Auslegungen in der Bauleitplanung
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 1 und/oder Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekanntgeben. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Amtsblatt der Stadt Werder (Havel).
Ergänzend sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a (4) BauGB für die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen. Die entsprechenden Informationen finden Sie jeweils planbezogen in unten stehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 075/20 "Nahversorgungsmarkt Berliner Straße / Kugelweg" der Stadt Werder (Havel)
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Werder (Havel) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 075/20 "Nahversorgungsmarkt Berliner Straße / Kugelweg"